AGB

 

www.shop-of-the-forest.de, eine Marke pq-world Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. und zzgl. Versandkosten / Forest Flatrate. Details siehe hier

1. Geltungsbereich

Für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen (im Folgenden: Tickets), Gutscheinen für Tickets (im Folgenden: Gutscheine) sowie für den Erwerb von Merchandise-Artikeln über die Buchungscenterhotline oder das Internetangebot der pq-world Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: pq-world) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Hinweise zum Datenschutz sind Gegenstand separater Regelungen und sind unter https://www.shop-of-the-forest.de/datenschutz einzusehen. Sofern einzelne Passagen nur für den Erwerb von Merchandise-Artikel Anwendung finden, ist dieses an der entsprechenden Stelle besonders hervorgehoben.

Die AGB gelten für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gleichermaßen wie für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sofern einzelne Vorschriften lediglich für Unternehmer Anwendung finden, ist dies an entsprechender Stelle ausdrücklich vermerkt.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die pq-world nicht an, es sei denn, pq-world GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt.

Die AGB sind jederzeit für jedermann im Internet unter http://shop-of-the-forest.de/agb/ einsehbar.

 2. Leistung

Gegenstand des in diesen AGB geregelten Vertrages zwischen dem Kunden und pq-world (im Folgenden: Vermittlungsvertrag) ist die Vermittlung von Tickets, Gutscheinen sowie Merchandise-Artikeln einschließlich deren Versand oder Hinterlegung an der Tageskasse/Abendkasse.

3. Vertragspartner

Vertragspartner des Vermittlungsvertrages ist pq-world. Mit der Bestellung von Tickets, Gutscheinen und/oder Merchandise-Artikeln im Internet oder über die Ticket Hotline beauftragt der Kunde pq-world mit der Verschaffung (bei Zustellung) bzw. Bereithaltung (bei Abholung) von Tickets für die gewünschte Veranstaltung bzw. der Verschaffung oder Bereithaltung von Gutscheinen bzw. der Verschaffung von Merchandise-Artikeln.

Vertragspartner für die Erbringung der durch pq-world vermittelten Veranstalterleistung (im Folgenden: Veranstaltervertrag) ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter der gewählten Veranstaltung, gegen den insbesondere auch etwaige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die die Veranstaltungsleistung betreffen, geltend zu machen sind. Insoweit können ergänzend möglicherweise AGB des jeweiligen Veranstalters gelten (AGBs für Sound of the Forest Festival Tickets, siehe unten). Der Kunde verpflichtet sich, sich vor Abschluss des Vermittlungsvertrages über die AGB des Veranstalters zu informieren und hat diese akzeptiert. In Hinblick auf den zu leistenden Ticketpreis zzgl. Mehrwertsteuer ist pq-world lediglich Inkassostelle.

4. Vertragsschluss

4.1 Der Vermittlungsvertrag kommt je nach gewählter Kontaktaufnahme des Kunden mit pq-world folgendermaßen zustande:

4.1.1 Im Internet wählt der Kunde die gewünschte Veranstaltung und die Anzahl und Art der Tickets, gibt seine Adresse sowie die Daten zur Zahlungsabwicklung an, akzeptiert diese AGB und die Datenschutzbestimmungen. Abschließend klickt der Kunde den Button "Bestellung abschließen" und gibt damit ein Angebot ab. Nach Abgabe des Angebotes erhält der Kunde von pq-world eine Zugangsbestätigung per E-Mail, die eine Annahme des Angebotes seitens pq-world darstellt. Damit kommt der Vermittlungsvertrag zustande. Entsprechendes gilt für den Vertragsschluss bezüglich des Erwerbes von Gutscheinen für Tickets sowie für den Erwerb von Merchandise-Artikeln.

4.1.2 Nutzt der Kunde den telefonischen Bestellweg, so gibt der Kunde das Angebot im Telefonat mit der fernmündlichen Abgabe der unter 4.1.1 genannten Informationen ab. Im Telefonat wird dem Kunden eine Vorgangsnummer mitgeteilt, die eine Annahme des Angebotes darstellt. Damit kommt der Vermittlungsvertrag zustande.

4.2 Mit Zugang der Zugangsbestätigung oder mit Zugang der Vorgangsnummer beim Kunden kommt gleichzeitig der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter über den Veranstaltungsbesuch zustande.

5. Preise / Zustellgebühren

5.1 Der im Internet angebotene oder unter der pq-world angegebene Preis für die Tickets enthält die Vorverkaufs-, System- und Servicegebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Gutscheine sind von der Mehrwersteuer befreit. Der genannte Preis für Merchandise-Artikel enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.

5.2 Pro Bestellvorgang kann zusätzlich zu dem in Ziffer 5.1 genannten Preis eine Zustellgebühr anfallen. Deren Bestehen und Höhe bestimmt sich nach der individuellen Auswahl der jeweiligen Zustellform durch den Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs. Die Zustelloptionen sind abhängig von der Terminauswahl. Es ist zwischen der Abholung an der Tageskasse/Abendkasse sowie Zusendung per Standardbrief, per Expressversand oder per Kurier zu unterscheiden:

5.2.1 Bei Abholung der Tickets an der Tageskasse/Abendkasse fällt keine Zustellungsgebühr an (nur möglich, sofern es im Shop angeboten wird). Bei Wahl dieser Zustelloption ist der Kunde verpflichtet, die bestellten Tickets an der Tageskasse/Abendkasse am Veranstaltungsort am Tag der Veranstaltung unter Vorlage der Bestellbestätigung/ Vorgangsnummer und des Personalausweises abzuholen.

5.2.2 Standardbrief: Bei Versendung von Tickets und/oder Gutscheinen mittels inländischen Standardbrief wird eine Zustellgebühr von EUR 3,90 berechnet. Bei Versendung eines Standardbriefes ins Ausland wird eine Zustellgebühr von min. EUR 10,00 berechnet.

5.2.3 Expressversand: Bei einem inländischen Expressversand der Tickets und/oder Gutscheinen wird eine Zustellgebühr von EUR 9,95 berechnet (nur möglich, sofern es im Shop angeboten wird. Ein Expressversand der Tickets ins Ausland wird nicht durchgeführt.

5.2.4 Zustellung per Kurier: Bei einer Zustellung von Tickets und/oder Gutscheinen per Kurier fällt eine Zustellgebühr von max. EUR 6,90 an. Die Zustellung per Kurierversand beinhaltet einen versicherten Versand, jedoch keine Expresszustellung.

5.2.5 Print@Home / SMS-Ticket: Bei entsprechend ausgewiesenen Veranstaltungen ist darüber hinaus möglich, das Print@Home-Verfahren in Anspruch zu nehmen. Bei der Nutzung des Print@Home-Verfahrens aus dem Inland sowie aus dem Ausland fällt keine zusätzliche Gebühr an. Bei entsprechend ausgewiesenen Veranstaltungen kann der Kunde neben dem Print@Home-Verfahren ein SMS-Ticket bestellen. Hat der Kunde sich für ein Print@Home-Ticket oder SMS-Ticket entschieden, wird mit Vertragsschluss eine zusätzliche Ordergebühr von max. EUR 2,00 pro Bestellung berechnet.

5.2.6 Bestellt der Kunde Merchandise-Artikel zusätzlich zu gebuchten Tickets oder Gutscheinen, fallen regelmäßig keine gesonderten Zustellgebühren an. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um sperrige oder aufwendig zu transportierende Güter handelt.

6. Ermäßigungsnachweise

Ermäßigungsnachweise wie z.B. Studentenausweise, Personalausweise als Altersnachweis für Senioren und Ausweise im Sinne der Schwerbehindertenausweisverordnung sind nebst Personalausweis an der Einlasskontrolle vorzuweisen. Wird ein zur Ermäßigung berechtigender Nachweis nicht vorgelegt, so hat der Kunde an der Theaterkasse die Differenz aus dem Vollpreis des Tickets und dem ermäßigten Preis zu bezahlen, um zutrittsberechtigt zu sein.

7. Zahlung

Eine Zahlung der Tickets, der Gutscheine und/oder der Merchandise-Artikel sowie eine Leistung der Zustellgebühren nach Ziffer 5 kann grundsätzlich per Vorab-Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Bei ausgewählten Veranstaltungen kann eine Zahlung per Kreditkarte, oder Sofortüberweisung durchgeführt werden. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive der entstehenden Zustellgebühren (vgl. dazu Ziffer 5) und sonstigen Gebühren ist mit Vertragsabschluss (vgl. Ziffer 4.1.) sofort zur Zahlung fällig.

8. Rückbelastungen von Zahlungen

Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei Bestellung angegebenen Kontos), hat pq-world Anspruch auf sofortige Rücksendung der bestellten Tickets, Gutscheine und/oder Merchandise-Artikel. Pq-world hält sich das Recht vor, die versendeten Tickets sperren zu lassen. Der Kunde hat pq-world jedweden Schaden bzw. jedwede Aufwendung zu ersetzen, der bzw. die aus der Rückbelastung entstehen.

Im Falle einer Rückbelastung hat der Kunde die entstandenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 6,00 pro Rückbelastung an die pq-world zu erstatten. Werden Tickets oder Gutscheine oder Merchandise-Artikel nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung an den Kunden über die Rückbelastung der Zahlung zurückgesandt, ist die Pq-world berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten und die Tickets und/oder Gutscheine anderweitig zu verkaufen. Für den Fall des Vertragsrücktrittes/der Vertragsänderung durch pq-world behält sich diese vor, dem Kunden ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 in Rechnung zu stellen.

9. Lieferung

9.1 Der Zeitpunkt der Lieferung ist abhängig von der jeweiligen Zustelloption und der gewählten Zahlungsart. Die Zustellung der bestellten Tickets und/oder Gutscheine wird, sofern keine Abholung an der Tageskasse/Abendkasse erfolgen wird, mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung durch den Kunden bei pq-world in die Wege geleitet. Die Zustellung von Merchandise-Artikeln wird ebenfalls mit Eingang der Zahlung durch den Kunden bei pq-world in die Wege geleitet.

9.1.1 Sollte dem Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung die Tickets und/oder Gutscheine und/oder Merchandise-Artikel zugegangen sein, ist der Kunde verpflichtet, pq-world auf diesen Umstand unverzüglich hinzuweisen. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, sind in Fällen des Verlusts von bestellten Tickets oder Gutscheinen oder Merchandise-Artikeln, die mittels Standardbriefes gesendet wurden, etwaige Ansprüche - jedenfalls gegenüber pq-world- ausgeschlossen.

9.1.2 Gehen die bestellten Tickets, Gutscheine oder Merchandise-Artikel unter Nutzung der Zustelloption Expressversand oder der Zustelloption per Kurier verloren, stellt pq-world dem Kunden Ersatz für die verlorenen Tickets und/oder Gutscheine aus bzw. ersetzt den Merchandise-Artikel oder erstattet den Auftragswert an den Kunden, wenn kein Ersatz möglich ist.

9.2 Unternehmer im Sinne des § 14 BGB tragen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung von Veranstaltungstickets, Gutscheinen und/oder Merchandise-Artikeln ab der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen durch pq-world, sofern keine Abholung nach Ziffer 5.2.1 gewählt wurde.

10. Besondere Bedingungen für die Nutzung des Print@Home Verfahrens

10.1 Der Kunde erhält die bestellten Ticket(s) im Print@Home Verfahren mit Bewirken des Ausdruckes des/der in elektronischer Form an den Kunden übermittelten Print@home-Tickets. Der Ausdruck eines Print@home-Tickets berechtigt den Kunden lediglich einmalig zu dem Einlass und zu dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung.

10.2 Der Veranstalter und pq-world behalten sich die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Erstattung von Strafanzeige gegen das Print@Home Verfahren missbrauchende Kunden vor.

10.3 Print@Home-Tickets sind wie Bargeld oder herkömmliche Tickets an einem sicheren Ort aufzubewahren und gegen Missbrauch zu schützen.

10.4 Sollte dem Kunden die Bestellbestätigung mit dem Link zum Ausdruck der Ticket(s) nicht innerhalb von 24 Stunden nach Buchung zugegangen sein, so hat er sich unverzüglich mit der pq-world in Verbindung zu setzen. Dies trifft auch auf Probleme beim Ausdruck mit den Ticket(s) zu

11. Widerrufs- und Rückgaberechte

Die durch pq-world vorgenommene Vermittlung von Tickets, Gutscheinen und Merchandise-Artikeln betrifft Fernabsatzverträge im Sinne von § 312b BGB. Hinsichtlich der Vermittlung von Tickets besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, da gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch pq-world bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der Bestellung.

12. Rücktritt bei Terminverlegung oder Absage der Veranstaltung

Der Kunde kann von dem Vermittlungsvertrag über Veranstaltungstickets zurücktreten, wenn der Veranstaltungstermin verlegt oder die Veranstaltung gänzlich abgesagt wird, sofern es sich nicht um eine Sportveranstaltung handelt. In diesen Fällen erfolgt die Rückabwicklung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter.

Soweit pq-world Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine oder Veranstaltungsort zur Verfügung stehen, wird der Kunde unverzüglich nach Kenntnisnahme dieser Informationen, soweit möglich, durch pq-world informiert. Die genaue Uhrzeit bzw. das Datum von Terminänderungen von Sportveranstaltungen sind abweichend von Satz 1 der Tagesmedien oder dem Internet zu entnehmen.

Eine eventuelle Rückabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter, der sowohl im Rahmen des Bestellvorgangs bekannt gegeben wird als auch auf den Tickets vermerkt ist.

Eine Erstattung der von pq-world selbst erhobenen Vorverkaufs- und Systemgebühren ist für den Fall einer Leistungsstörung bei der Veranstaltung gegenüber pq-world ausgeschlossen, es sei denn, pq-world hat diese Leistungsstörung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet. Der Kunde hat also insbesondere bei Ausfall der Veranstaltung oder Verlegung des Termins oder Verlegung des Veranstaltungsortes keinen Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufs-, System- und der Versandgebühr seitens pq-world, unabhängig davon, ob der Veranstalter den Kartenpreis erstattet oder nicht.

pq-world behält sich einen Rücktritt vom Vermittlungsvertrag für den Unmöglichkeitsfall, insbesondere für Fälle höherer Gewalt, vor. Für den Rücktrittsfall wird pq-world den Kunden unverzüglich nach Kenntnis bezüglich aller die Unmöglichkeit begründenden Faktoren informieren und dem Kunden etwaig seinerseits erbrachten Leistungen oder Teilleistungen unverzüglich zurückerstatten.

13. Merchandise-Artikel

In Ergänzung zu den vorgenannten Regelungen gelten die folgenden Regelungen der Ziffer 13 ausschließlich für online oder telefonisch geschlossene Vermittlungsverträge von Merchandise-Artikeln.

13.1 Widerrufsrecht

Im Falle des Kaufes eines Merchandise-Artikels über das Internet oder per Telefon kann der Kunde - sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist - seine Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware beim Kunden in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der originalverpackten Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die nachweislich rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an: pq-world Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kimbacher Str. 209, 64732 Bad König.

13.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde der pq-world die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufsbelehrung des Kunden, für die pq-world mit deren Empfang. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die originalverpackte Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen.

13.3 Eigentumsvorbehalt

Die Merchandise-Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters.

14. Haftung

Die Haftung von pq-world auf Schadensersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von pq-world oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragzwecks wesentlichen Verpflichtung handelt.

15. Schlußbestimmungen

15.1 Sollte der Kunde Kaufmannseigenschaft besitzen, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Hamburg. pq-world behält sich vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen. Dies gilt im Fall von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat..

Gültig seit: 1. April 2010

 

 


AGBs des Veranstalters Sound of the Forest e.V. für Sound of the Forest Festival Ticketbestellungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Sound of the Forest Open Air


1. Veranstalter
Sound of the Forest e.V.
Kimbacher Str. 209
64732 Bad König
Tel: 06063-5779915
Fax: 06063-577277
e-Mail:
info@sound-of-the-forest.de
Vorstand: F. Krings
Vereinssregister:
Darmstadt VR 82604

 

2. Geltung der AGB; Ticket Weiterverkaufsverbot

2.1. Das „Sound of the Forest“ findet am Marbachstausee, 64743 Beerfelden, Jugendzeltplatz Meisengrund statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird, dazu gehören insbesondere die bespielten Flächen weiter bezeichnet als  Infield (Gelände vor Haupt- und Nebenbühnen), sämtliche mit Bauzaun umgebene Flächen, die Campinggelände sowie der Durchgang vom Campinggelände zum Infield, die Zuwegungen ab Einlass, die Shuttelbusse, sämtliche ausgewiesenen Parkflächen inkl. P + R Parkflächen und Vorplätze. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.

2.2. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter, dem Sound of the Forest e.V. („Veranstalter“).

2.3. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Gewerblich ist jeder Weiterverkauf zu einem höheren Preis, als dem offiziellen Preis des Veranstalters zzgl. bzw. inkl. Vorverkaufsgebühr. Bitte hierzu die AGBs der Vorverkaufsstellen beachten.

2.4. Vor den Hauptbühnen des Festivalgeländes ist ausreichend Platz für alle Besucher und Inhaber einer gültigen Eintrittskarte. Es versteht sich aber von selbst, dass die räumliche Kapazität vor der Nebenbühne begrenzt ist und der Veranstalter den Zugang zu der Nebenbühne sperren kann, wenn die Kapazität erschöpft ist. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.

3. Anreise; Parken; Campen

3.1. Im Festivalticketpreis ist die An- und Abreise mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln im ganzen RMV und VRN Gebiet inbegriffen. Ein Festivalticket berechtigt seinen Besitzer zur Anreise am 01.08.2019 und Abreise am 05.08.2019 bis 3.00 Uhr zur Fahrt mit allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (DB; RE, RB und S-Bahn jeweils 2.Klasse) im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Ein Shuttelbus bringt Festivalbesucher von Michelstadt über Erbach an das Festivalgelände, ein weiterer Shuttelbus fährt ab Beerfelden. Das Festivalticket berechtigt nicht zum Aufstellen eines Zeltes, jedoch zum übernachten in einem Zelt mit bis zu 1-2 weiteren Personen. Pro Zelt muss ein extra Campingticket erworben werden, welches sichtbar außen am Zelt angebracht werden muss. Obligatorisch ist aufgrund des Müllpfandsystems für jeden Camper der Erwerb eines Müllsackes zum Preis von 5 EUR.

3.2. Anreisende mit eigenem PKW dürfen diesen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen im Umkreis des Festivalgeländes abstellen. Parken ist zum Teil gebührenpflichtig. Parken ist auf dem gesamten Festivalgelände nur in den ausgewiesenen Parkzonen erlaubt. Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf dem gesamten Festivalgelände und den Parkflächen gilt die StVO.

3.3. Der Veranstalter informiert ausführlich über Anreise, Campingbeginn, Ausweichmöglichkeiten etc. im Internet unter www.sound-of-the-forest.de/info

4.  Einlass; Einlasskontrolle

4.1. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen (auch Wristband genannt) möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die auf dem Festivalgelände gegen das Bändchen eingetauscht wird. Für Camper ist zudem pro Zelt eine Campingkarte vorzuzeigen. Besuchern die das Festivalgelände verlassen wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit. Eintritt frei ist für Kinder bis einschl. 12 Jahren.

4.2. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, beim Betreten des Festivalgeländes am den zentralen Einlassstellen Campingbedarf und Taschen zu kontrollieren. Beim Übergang vom Campingbereich zum Infield wird eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei allen Besuchern vorgenommen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen  inkl. der Campingberechtigung, was den Abbau des Zeltes beinhaltet  ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis und das Campingticket werden nicht erstattet.

5.  Verbotene Gegenstände

5.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;

5.1.1. branntweinhaltige Getränke und mehr als 5 Liter Bier, Apfelwein, Wein, Sekt pro Person, Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von rechten Bands, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche oder sperrige Gegenstände (z. B. Leitern, Klappstühle) jeglicher Art.

5.1.2. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

5.2. Im Infield sind zudem nicht erlaubt;

Jegliche Form von Glasbehälter (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarm und -halsbänder mit hochstehenden oder angespitzten Nieten, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.

5.3. Der Veranstalter ist berechtigt, Verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

6. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen

6.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie Park- und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände,

6.1.1. verbotene Gegenstände (Ziff. 5) mitzuführen.

6.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,

6.1.3. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,

6.1.4. auf die Bühne, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern

6.1.5. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,

6.1.6. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,

6.1.7. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.

6.1.8. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.

6.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. 

6.3. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 4.3, 5 und 6.1, 6.2  verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem Sound of the Forest eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

6.4. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

7. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

7.1. Wird das Sound of the Forest abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr (10 Prozent) und ohne Porto und Versandkosten.

7.2. Das Sound of the Forest wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Sound of the Forest sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch und Absage im Vorfeld des Sound of the Forest aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

7.3. Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Konzerten und Begleitveranstaltungen auf dem Festivalgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Sound of the Forest gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.sound-of-the-forest.de bekannt geben.

8. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

Dem Besucher ist bewusst, dass beim Sound of the Forest insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist. Ohrstöpsel werden kostenlos ausgegeben.

9. Jugendschutz

Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

9.1. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). 

9.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren,  haben Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person und dürfen sich nach 24.00h nur noch auf dem Campinggelände und auf der Afterparty nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person aufhalten. Entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen.

9.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

10.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

11. Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung des Sound of the Forest und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters sowie seiner verbundenen Firmen sowie zur Sponsorenakquise.

12. Anwendbares Recht; Sonstiges

12.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.2. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Dies wird unter der Seite www.sound-of-the-forest.de/agb bekanntgegeben.

 

Odenwald,  August 2018

 

 


AGBs des Veranstalters Peripherique, pq-world GmbH für  "Sebastian Fitzek Tournee "Das Paket" 2016 Ticketbestellungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tourne "Das Paket" von Sebastian Fitzek:

1. Geltungsbereich, Vertragsbeziehungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für Konzerte, bei denen die Peripherique, pq-world GmbH, Kimbacher Str. 209, 64732 Bad König, Geschäftsführer: Fritz Krings Registergericht: Amtsgericht Darmstadt, HRB: 88702 (nachfolgend "Veranstalter" oder "PQ") Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen PQ und den Kartenkäufern (nachfolgend "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten. Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2. Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb der Konzertkarte(n), dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren.
1.3. Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
2. Vertragsabschluss, kein Widerrufsrecht
2.1. Konzertkarten können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen, über das Internet oder Tickethotlines erworben werden.
2.2. Beim Kauf von Konzertkarten kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets nur zwischen Ihnen als Kunde und PQ als Veranstalter zustande.
2.3. Die Konzertkarten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im alleinigen Eigentum des Veranstalters.
2.4. Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.
3. Rückgabe von Konzertkarten, Kaufpreiserstattung im Fall des Ausfalls oder einer Verlegung der Veranstaltung
3.1. Ein Anspruch auf Rückgabe von Konzertkarten und Erstattung des Kaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen.
3.2. Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises im Sinne von Ziffer 3.1. ist a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin, b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht- Vertreten müssen begründen.
3.3. Sie haben sich wegen der Ansprüche nach vorstehenden Ziffern an die Verkaufsstelle zu wenden, bei der Sie die Konzertkarte(n) erworben haben. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt stets nur gegen Vorlage der Konzertkarte im Original. Bei Kartenverlust sind weder Kaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatzkarten möglich.
3.4. Ihre Rechte, sich wegen einer von PQ zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 6.
4. Besondere Bestimmungen beim limitierten Ticketerwerb
4.1. Für bestimmte Veranstaltungen ist der Kartenkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von 8 Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet bzw. es wird beim Kartenverkauf darauf hin- gewiesen. Sie können für diese Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Bestellvorgänge, nur die Anzahl an Tickets erwerben, die Ihnen als Höchstmenge angegeben wird. Über diese Anzahl von Karten hinausgehende Kaufvorgänge einer Person, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder sonstiger Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
4.2. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziff. 4.1 Satz 3 kann PQ von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe PQ nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Im Regelfall richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe nach der Anzahl der entgegen Ziff. 4.1. Satz 3 gekauften Tickets, wobei diese Anzahl mit dem Originalpreis der Tickets zu multiplizieren ist. Die Vertragsstrafe beträgt maximal EUR 5.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
5. Beschränkungen der Weitergabe von Tickets
5.1 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Konzertkarten zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung von PQ zu vermeiden, liegt es im Interesse von PQ, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, die Konzertkarte(n) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt: a) die Konzertkarte(n) ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von PQ gewerblich und/oder kommerziell weiterzugeben und/oder zu veräußern, b) die Konzertkarte(n) im Rahmen von PQ nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten, c) die Konzertkarte(n) an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen, d) die Konzertkarte(n) zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines von PQ nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern, e) die Konzertkarte(n) vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen.
5.2. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziff. 5.1 kann PQ von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe PQ nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Originalpreis der entgegen Ziff. 5.1. angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
6. Haftung von PQ
6.1. PQ haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.
6.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 6.1. erfasst sind, haftet PQ beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von PQ zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
6.3. Im Übrigen haftet PQ nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
6.4. Soweit die Haftung von PQ nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch
7.1. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
7.2. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
7.3. Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 7.2. sind PQ und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von PQ eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
7.4. PQ behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.
8. Ton- und/oder Bildaufnahmen von PQ
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
9. Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Demgemäß findet auch eine Übermittlung dieser Kundendaten an die Vertriebspartner von PQ nur zum Zwecke der Ausführung der Bestellung statt.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad König, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. PQ hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.


Odenwald, November 2015